KI zur Texterstellung zu nutzen, ist verlockend einfach – aber dadurch entstehen rechtliche und psychologische Fragen über die Autorenschaft. Kann ich mir als Leser sicher sein, dass der Autor diesen Text tatsächlich selbst entwickelt und formuliert hat? Ab wann ist es dann überhaupt ein menschlicher Text?
Ich skizziere hier 5 Stufen an KI-Nutzung und vergleiche sie bezüglich menschlicher Autorschaft. Diese Unterscheidung schreibe ich aus der Perspektive eines Autors und Lesers von Texten, der für sich Klarheit sucht und dafür Modelle zur Einordnung entwickelt. Ich bin kein Jurist und biete keine rechtliche Beratung.
- KI-Text prompt-to-book: KI erstellt den ganzen Text und dieser wird genau so veröffentlicht.
Wenn ein Mensch diesen Text dann veröffentlich und sich aus Autor bezeichnet, ist dies nach meinem Verständnis Betrug. Er kann nicht als Urheber verstanden werden. Womöglich hat der Mensch zwar eine Innovation geschaffen über die Text-Idee und die Formulierung des Prompts – aber selbst den Prompt und die Idee dafür könnte er im Extremfall mit Hilfe von KI geschrieben haben. Der Mensch, der diesen Text veröffentlicht, könnte sich höchstens noch als „Herausgeber“ bezeichnen. - Redigierter KI-Text: Ein Mensch generiert einen Text durch KI und überarbeitet ihn. Dann ist der Mensch eher Lektor bzw. durch Veröffentlichung der Herausgeber, aber kann weiterhin nicht als Autor verstanden werden.
- Hybrid-Text in Co-Autorschaft: Mensch nutzt KI für Recherche, entwickelt aber selbst die Idee und Struktur des Textes. Dann nutzt er die KI stückchenweise für Textskizzen, in Stichpunkten oder Erstformulierungen. Der Mensch überarbeitet aber alle Texte, sodass jeder Absatz durch ihn überarbeitet wurde. Der Mensch kann damit als Urheber verstanden werden, KI als Recherchewerkzeug und Schreibassistenz. Mensch und KI wären quasi Co-Autoren.
- Menschlicher Text mit KI-Recherche: Der Mensch nutzt KI zur Recherche, aber schreibt den ganzen Text selbst. KI hat keinen einzigen Satz formuliert. Eindeutige Autorenschaft beim Menschen.
- 100 % Mensch: Der Autor des Textes nutzt gar keine KI, weder zur Recherche, noch zur Strukturierung, geschweigedenn zur Formulierung. Klassischer Fall vor der Möglichkeit von KI-Nutzung.
Neben der rechtlichen Einordnung ist es auch eine Sache der psychologischen Sicherheit: Als Mensch möchte ich wissen, ob mein Gegenüber mir einen authentischen Inhalt präsentiert oder mir das Produkt einer statistischen Maschine (KI). Daher sollten für alle Texte deklariert werden, wofür KI eingesetzt wurde und wieviel Anteil des veröffentlichten Textes mit KI erstellt wurden.
Siehe auch: Kodex zur Nutzung von KI in Kommunikation, Bildung und wissenschaftlicher Praxis