Förderung der Lausitz im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)

Die Lausitz ist eine der Braunkohleregionen in Deutschland, die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung besonders stark betroffen ist. Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sieht daher eine Reihe von spezifischen Fördermaßnahmen für die Lausitz vor.

Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ist ein Bundesgesetz, das am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Es regelt die Förderung der Braunkohleregionen in Deutschland beim Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038.

Ziele des InvKG:

  • Strukturentwicklung: Die Braunkohleregionen sollen zu zukunftsfähigen und wirtschaftlich starken Regionen entwickelt werden.
  • Wertschöpfung und Beschäftigung: Neue Arbeitsplätze sollen geschaffen und die bestehende Wertschöpfung in den Regionen erhalten werden.
  • Klimaschutz: Der Ausstieg aus der Kohleverstromung soll sozialverträglich und im Einklang mit den Klimazielen des Pariser Abkommens gestaltet werden.

Das InvKG umfasst zwei Säulen der Förderung:

1. Säule: Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen

  • Fördermittel: Bis zu 14 Milliarden Euro stehen für Investitionen in den Braunkohleregionen zur Verfügung.
  • Förderfähige Investitionen:
    • Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Breitbandausbau, Verkehrsinfrastruktur)
    • Ansiedlung von Unternehmen
    • Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften
    • Forschung und Entwicklung
    • Kultur- und Tourismusprojekte
  • Förderverfahren: Die Länder sind für die Umsetzung der Förderung zuständig. Sie reichen Förderanträge beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein.

2. Säule: Maßnahmen in eigener Zuständigkeit des Bundes

  • Fördermittel: Bis zu 12 Milliarden Euro stehen für Maßnahmen des Bundes in den Braunkohleregionen zur Verfügung.
  • Fördermaßnahmen:
    • Strukturstärkungsprogramme
    • Förderprogramme für Forschung und Entwicklung
    • Projekte zur Integration von erneuerbaren Energien
    • Programme zur Anpassung an den Klimawandel
  • Umsetzung: Die Maßnahmen werden vom BMWK und anderen Bundesministerien umgesetzt.

Beteiligte Akteure:

  • Bund: Das BMWK ist für die Gesamtkoordinierung der Förderung zuständig.
  • Länder: Die Länder sind für die Umsetzung der Förderung in den Braunkohleregionen zuständig.
  • Kommunen: Die Kommunen sind in die Planung und Umsetzung der Fördermaßnahmen einbezogen.
  • Unternehmen: Unternehmen können sich für die Förderung von Investitionen in den Braunkohleregionen bewerben.
  • Wissenschaft und Forschung: Universitäten und Forschungseinrichtungen können sich für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bewerben.
  • Bürgerinnen und Bürger: Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der Gestaltung der Förderprogramme beteiligen.

Weitere Informationen: BMWK – Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, BMUV

Für die Lausitz stehen insgesamt 10 Milliarden Euro aus dem InvKG zur Verfügung. Diese Mittel werden für Investitionen in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Infrastruktur: Breitbandausbau, Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung
  • Wirtschaft: Ansiedlung von Unternehmen, Digitalisierung, Tourismus
  • Bildung und Forschung: Qualifizierung von Fachkräften, Forschungsprojekte zu Energie und Umwelt
  • Kultur und Soziales: Kulturprojekte, soziale Einrichtungen

Förderbeispiele

  • Modellregion Lausitz 2030+: Diese Modellregion entwickelt und erprobt innovative Konzepte für die Energiewende und den Strukturwandel in der Lausitz.
  • Förderprogramm „Start-up Lausitz“: Dieses Programm unterstützt die Gründung von neuen Unternehmen in der Lausitz.
  • Qualifizierungsoffensive Lausitz: Diese Offensive qualifiziert Fachkräfte für die Anforderungen der Energiewende und des Strukturwandels.
  • Lausitz Energieforschung e.V.: Dieser Verein fördert Forschungsprojekte zu Energie und Umwelt in der Lausitz.

Umsetzung der Förderung

Die Förderung in der Lausitz wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) umgesetzt. Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen können sich für die Förderung bewerben. Die Anträge werden nach strengen Kriterien geprüft.

Werkstattprozess zur Ideenentwicklung

Der Werkstattprozess, der von der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH geleitet wird, fungiert als operatives Instrument, durch das Projekte initiiert und entwickelt werden, die dann über das InvKG finanzielle Unterstützung erhalten können. Die Projekte, die im Rahmen des Werkstattprozesses entwickelt werden, können auf Bundesmittel aus dem InvKG zurückgreifen, wenn sie den Kriterien des Gesetzes entsprechen und als förderwürdig eingestuft werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Initiativen, von der Infrastrukturentwicklung bis hin zu Innovation und Digitalisierung.

Bereits im ersten Jahr wurden rund 50 Projekte mit einem Gesamtvolumen von fast einer Milliarde Euro initiiert. Diese reichen von nachhaltigem Nahverkehr über Wasserstoffprojekte bis hin zu Forschungsinitiativen für hybrides Fliegen​.

Ablauf des Werkstattprozesses in der Wirtschaftsregion Lausitz

Der Werkstattprozess in der Wirtschaftsregion Lausitz gliedert sich in mehrere Phasen:

1. Ideeneinreichung und Vorprüfung:

  • Projektideen können von allen Akteuren der Region eingereicht werden.
  • Die eingereichten Ideen werden durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) auf ihre Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft.

2. Werkstattsitzung:

  • Die förderfähigen Projektideen werden in den jeweiligen Werkstätten vorgestellt und diskutiert.
  • Die Mitglieder der Werkstätten bewerten die Projekte anhand eines Kriterienkatalogs.
  • Die Werkstätten empfehlen der Staatskanzlei des Landes Brandenburg die Projekte, die ihrer Meinung nach für die Förderung durch das Strukturstärkungsgesetz geeignet sind.

3. Prüfung durch die Staatskanzlei:

  • Die Staatskanzlei prüft die von den Werkstätten empfohlenen Projekte auf ihre Förderfähigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Zielen des Strukturstärkungsgesetzes.
  • Die Staatskanzlei entscheidet über die Förderung der Projekte.

4. Umsetzung der Projekte:

  • Die geförderten Projekte werden von den Projektträgern umgesetzt.
  • Die WRL begleitet die Umsetzung der Projekte und berät die Projektträger.

5. Evaluation:

  • Die geförderten Projekte werden nach Abschluss der Umsetzung evaluiert.
  • Die Ergebnisse der Evaluation werden in den Werkstattprozess einfließen, um die Wirksamkeit des Prozesses zu verbessern.

InvKG als Teil des StärkG

Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StärkG) sind zwei eng miteinander verbundene Gesetze, die beide die Strukturentwicklung in den deutschen Kohleregionen zum Ziel haben.

Das InvKG, das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist, ist ein zeitlich befristetes Sondergesetz, das bis zum 31. Dezember 2029 befristet ist. Es stellt insgesamt 40 Milliarden Euro für die Kohleregionen in Deutschland zur Verfügung. Die Mittel können für eine Vielzahl von Investitionen verwendet werden, darunter:

  • Ansiedlung neuer Unternehmen
  • Modernisierung bestehender Unternehmen
  • Erschließung neuer Gewerbegebiete
  • Förderung von Forschung und Entwicklung
  • Qualifizierung von Fachkräften
  • Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
  • Stärkung des Tourismus

Das StärkG, das im August 2020 in Kraft getreten ist, ist ein dauerhaftes Gesetz. Es ergänzt das InvKG und enthält Regelungen zu folgenden Themen:

  • Förderung der regionalen Entwicklung
  • Stärkung der Daseinsvorsorge
  • Verbesserung der Bürgerbeteiligung
  • Forschung und Innovation
  • Klimaschutz

Die wichtigsten Unterschiede zwischen InvKG und StärkG sind:

  • Zeitlicher Geltungsbereich: Das InvKG ist zeitlich befristet, während das StärkG ein dauerhaftes Gesetz ist.
  • Förderschwerpunkte: Das InvKG konzentriert sich auf Investitionen in die Wirtschaft und Infrastruktur, während das StärkG einen breiteren Ansatz verfolgt und auch die Bereiche Daseinsvorsorge, Bürgerbeteiligung, Forschung, Innovation und Klimaschutz umfasst.
  • Rechtscharakter: Das InvKG ist ein Sondergesetz, während das StärkG ein Artikelgesetz ist, das verschiedene andere Gesetze ändert.

STARK

STARK steht für Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten. Es ist ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das die Kohleregionen in Deutschland bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt.

Im Kontext des Werkstattprozesses der Wirtschaftsregion Lausitz spielt STARK folgende Rolle:

  • Förderung von nicht-investiven Projekten: STARK fördert nicht-investive Projekte, die den Transformationsprozess in der Lausitz unterstützen. Diese Projekte können beispielsweise folgende Bereiche umfassen:
    • Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
    • Netzwerkarbeit und Kooperation
    • Qualifizierung und Beratung
    • Regionale Entwicklungsplanung
  • Ergänzung zum Werkstattprozess: STARK ergänzt den Werkstattprozess der Wirtschaftsregion Lausitz, indem es auch Projekte fördert, die nicht über den Werkstattprozess eingereicht wurden.
  • Synergieeffekte: Zwischen dem Werkstattprozess und STARK gibt es Synergieeffekte. So können beispielsweise die Ergebnisse des Werkstattprozesses in die Entwicklung von STARK-Projekten einfließen.