Rechtliches für Coaches: Rechtssicherheit und Risiken

Coaching ist prinzipiell ein risikoarmes Geschäft, da es eine sehr abstrakte und oft schwammig definierte Tätigkeit ist. Doch auch für Coaches sind mehrere Rechtsgebiete relevant, um ihre Tätigkeit rechtssicher und professionell auszuführen. Die wichtigsten sind Vertragsrecht und das Psychotherapeutengesetz zur Abgrenzung von Coaching gegenüber Psychotherapie.

I Vertragsrecht

Coaching ist eine Dienstleistung, deren Bedingungen durch Verträge mit den Klienten geregelt werden. Dies kann auch in Form von Emails oder sogar nur mündlich geschehen.

  • Coaching-Verträge legen den Umfang von Leistungen und Honoraren fest sowie konkrete Bedingungen wie zum Beispiel Ort der Durchführung und Kündigungsfristen, manchmal auch von Terminen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Transparente Regelungen und Schutz vor rechtlichen Streitigkeiten.

II Psychotherapeutengesetz

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie und ist für Coaches, Berater und Supervisoren von Bedeutung, wenn sie mit Menschen arbeiten, die psychische Krankheiten haben oder haben könnten. Zwecke des PsychThG ist die Sicherstellung der Qualität psychotherapeutischer Leistungen und Schutz der Patienten.

Definition und Abgrenzung

  • Psychotherapie: Behandlung von psychischen Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren.
  • Abgrenzung zu Coaching und Supervision: Coaching und Supervision dienen der Beratung und Unterstützung, nicht der Behandlung von psychischen Krankheiten.

Berufsrechtliche Regelungen

  • Berufsausübung: Nur approbierte Psychotherapeuten dürfen psychotherapeutische Leistungen anbieten.
  • Qualifikationen: Erforderliche Ausbildung und Approbation (Staatliche Zulassung) sind notwendig.
  • Berufsbezeichnung: Geschützte Titel wie „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ dürfen nur von entsprechend ausgebildeten und approbierten Personen geführt werden.

Anforderungen an die Praxis

  • Anzeigepflicht: Psychotherapeuten müssen ihre Praxis bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Fortbildungspflicht: Regelmäßige Fortbildungen zur Sicherung der Qualität.
  • Dokumentation: Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Behandlungsverläufe.

Keine Behandlung psychischer Krankheiten

  • Klare Abgrenzung: Coaches und Supervisoren dürfen keine psychotherapeutischen Behandlungen durchführen. Ihre Arbeit fokussiert sich auf Beratung, Unterstützung und Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung.
  • Grenzen erkennen: Es ist wichtig, die eigenen Kompetenzen und Grenzen zu kennen und Klienten mit psychischen Krankheiten an geeignete Fachkräfte (Psychotherapeuten) zu verweisen.
  • Vertragsgestaltung: ggf. Abgrenzung der angebotenen Leistungen im Vertrag, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

 

Weitere Rechtsgebiete für Coaches

werden gelegentlich relevant:

  1. Arbeitsrecht, wenn die Coaches auch Mitarbeiter einstellen
    1. Arbeitsverträge: Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen.
    2. Arbeitsschutz: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz.
  2. Datenschutzrecht: zum Schutz personenbezogener Daten der Klienten.
    1. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sicherstellung der Datensicherheit und Rechte der Klienten.
    2. Einwilligungserklärungen: Einholen der Zustimmung zur Datenverarbeitung.
  3. Steuerrecht zur Feststellung und Besteuerung der Gewinne durch Coaching über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierung, je nach Unternehmensform. Über 22 TEUR Einnahmen auch die Umsatzsteuer.
  4. Haftungsrecht zur Absicherung gegen Haftungsrisiken, werden zum Beispiel geregelt durch Vertragsklauseln für Haftungsausschlüsse und -beschränkungen im Coaching-Vertrag. Es gibt auch Berufshaftpflichtversicherungen für Coaches.
  5. Urheberrecht und Markenrecht: Schutz und Nutzung eigener und fremder Inhalte und Marken.
    1. Nutzungsrechte: Regelungen zur Verwendung von Materialien und Methoden.
    2. Schutz eigener Werke: Sicherstellung des Schutzes von eigenen Konzepten und Unterlagen.
  6. Wettbewerbsrecht: Rahmenbedingungen für Marketing und Werbung.
    1. Werberecht: Zulässigkeit von Werbeaussagen und -methoden.
    2. Lauterkeitsrecht: Vermeidung unlauteren Wettbewerbs und irreführender Werbung.

 


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